STW15AB-XX1-A02

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Internationales Steuerrecht I

Ich biete hier eine Einsendeaufgabe aus dem Steuerberater Vorbereitungskurs an. Die ESA wurde von mir selbst erstellt und wurde mit der Note 2 (89 Punkte) bewertet. Die Lösung enthält die Anmerkungen vom Fernlehrer. Die Lösung dient als Denkanstoß und sollte nicht abgeschrieben, eingereicht oder weiterverkauft werden. Für Fehler die vom Fernlehrer übersehen wurden, übernehme ich keine Haftung.
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1. Der französische Rechtsanwalt Jean Claude Deranlaut (D), 52 Jahre alt, ist mit Annette D. (AD), 38 Jahre alt, verheiratet. Die Eheleute wohnen in Frankreich direkt an der französisch/deutschen Grenze. D hat sowohl die deutsche als auch die französische Staatsbürgerschaft. AD besitzt nur die französische Staatsbürgerschaft. D ist spezialisiert auf internationales Wirtschaftsrecht und betreibt seine Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland. Er fährt jeden Morgen von seinem Wohnort über die Grenze. Der Gewinn aus seiner freiberuflichen Tätigkeit betrug in 01 genau 200.000,00 EUR. D hatte außerdem Kapitaleinkünfte aus einem Wertpapierdepot in Frankreich i. H. v. 10.000,00 EUR. AD erzielte in 01 Einkünfte aus selbstständiger Vortragstätigkeit i. H. v. 5.000,00 EUR. Diese Tätigkeit übte sie an der Sorbonne in Paris aus. D war in erster Ehe mit der belgischen Staatsbürgerin Eva Schwarz (S) verheiratet. S wohnt inzwischen nicht mehr in Frankreich, sondern ist nach Eupen/Belgien gezogen. Da sie dort erwerbslos ist, muss D sie finanziell unterstützen. Er hat in 01 monatlich 600,00 EUR an -Unterhalt gezahlt. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung erhielt S ein umfangreiches Wertpapierdepot (Wert 400.000,00 EUR), aus dessen Erträgen sie ihren übrigen Lebensunterhalt bestreitet. Die erhaltenen Unterhaltsleistungen unterliegen in Belgien der Einkommensteuer. S versteuert die erhaltenen Unterhaltsleistungen in Belgien.
Ermitteln Sie das Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG) der Eheleute D, die sämtliche steuerrechtlichen Vergünstigungen nutzen möchten. Alle hierfür erforderlichen Anträge gelten als gestellt. Alle notwendigen Bescheinigungen wurden vorgelegt. Sofern Anträge gestellt bzw. Bescheinigungen vorgelegt werden müssen, gehen Sie in Ihrer Lösung bitte hierauf ein. Hinweis: Das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Kapitaleinkünfte und der Einkünfte aus der unterrichtenden Tätigkeit steht Frankreich zu.
Weitere Information: 24.01.2026 - 15:12:38
  Kategorie: Rechnungswesen
Eingestellt am: 24.01.2026 von Steuerhexe
Letzte Aktualisierung: 24.01.2026
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Prüfungs-/Lernheft-Code: STW15AB-XX1-A02
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