REWE 2N-XX1-K05

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Praxiswissen Recht - Grundlagen des Vertragsrecht

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Getränkehändler Brause ist im Anschluss an eine ergebnislos verlaufene geschäftliche Unterredung mit dem Konzertveranstalter Groß vor dessen Büro auf dem Flur gestürzt und hat sich dabei neben einem großen Schreck leichte Prellungen zugezogen. Außerdem wurde die neue Hose des Brause dabei so beschädigt, dass sie nicht mehr zu gebrauchen war. Ursache des Sturzes war eine von dem Sekretär des Groß aus Nachlässigkeit weggeworfene Bananenschale, auf der Brause ohne eigenes Verschulden ausgerutscht war. Einige Tage nach diesem Ereignis erhält Groß ein Schreiben des Brause, in dem dieser das Geschehen schildert und als Schadensersatz die Zahlung von 650,00 € fordert.
In seinem Schreiben formuliert Brause u.a.:
„… deshalb verlange ich als Ersatz für die beschädigte Hose 100,00 €. Die Kopie des Kaufbeleges über 100,00 € (Kauf war wenige Tage vor dem Sturz) füge ich in der Anlage bei.
… hinzu kommen 50,00 € Taxikosten. Die Kopie der Taxiquittung füge ich ebenfalls bei. Nach dem durch den Sturz bedingten Schreck war ich nicht mehr in der Lage, mit meinem eigenen Pkw nach Hause zu fahren.
… schließlich verlange ich 500,00 € für entgangenen Gewinn. Ich konnte am Tag nach dem Sturz verletzungsbedingt nicht in meinem Getränkehandel arbeiten. Meine Angestellten werden das bestätigen. Sie hatten an dem Tag ohne mich auskommen müssen. Wäre ich an diesem Tag selbst anwesend gewesen, wäre mein Tagesgewinn bestimmt um 500,00 € höher ausgefallen.“
Groß ignoriert das Schreiben des Brause, weil er der Ansicht ist, dass Brause keinerlei Ansprüche ihm gegenüber geltend machen kann, da zwischen ihm und Brause ja noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist.
Weitere Information: 06.04.2024 - 13:27:47
  Kategorie: Sonstiges
Eingestellt am: 13.08.2019 von Suse2310
Letzte Aktualisierung: 22.08.2020
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