Einsendeaufgabe STW03 Note 1,0 (sehr gut)

Einsendeaufgabe STW03 Note 1,0 (sehr gut) Cover - Einsendeaufgabe STW03  Note 1,0 (sehr gut) 2.49
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Musterlösung

Titel der Einsendeaufgabe:
STW03

Lernheftcode:
STW03-XX6-A14

Meine Einsendeaufgabe wurde mit der Note 1 (100/100 Punkte) bewertet.

Die Benotung des Fernlehrers ist selbstverständlich unverändert enthalten, was mir sehr wichtig ist, weil nur so eine einwandfreie Lernhilfe zu ermöglichen ist.

Alle meine Einsendeaufgaben, die ich als Download zur Verfügung gestellt habe, sind Originaldokumente mit den dazugehörigen Merkmalen (Unterschrift, Datum, Häkchen, etc.).

Für jede einzelne Lösung ist viel Zeit und Mühe investiert worden.

Ich kann sie mit bestem Gewissen als Lernhilfen für weitere Gedankenanstöße weiterempfehlen.

Meine Einsendeaufgabe darf nicht Wort wörtlich übernommen oder beim Bildungsträger eingereicht werden, weil dies nicht der Sinn und Zweck einer Lernhilfe darstellt.

Der Textfluss ist , kompakt gehalten und auf das Wesentliche gerichtet, so wie die Fernlehrer ihn mögen.

Er ist einfach zu lesen und sehr verständlich und strukturiert ausgelegt.

Alles Gute und viel Erfolg!

Inhaltsangabe:
1. Fall 1:
A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2013 am 08.03.2014 erhalten (Poststempel
07.03.2014). Die Einkommensteuererklärung 2013 hat er am 31. Mai 2013 abgegeben.
Fragen:
a) A möchte am 12.04.2014 Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies
noch möglich? Berechnen Sie hierzu bitte die Einspruchsfrist.
b) Wann tritt die Festsetzungsverjährung ein? Es liegt kein Fall der Steuerhinterziehung
oder leichtfertigen Steuerverkürzung vor! Gehen Sie davon aus, dass A nur
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. 10 Pkt.
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1. Fall 1:
A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2013 am 08.03.2014 erhalten (Poststempel
07.03.2014). Die Einkommensteuererklärung 2013 hat er am 31. Mai 2013 abgegeben.
Fragen:
a) A möchte am 12.04.2014 Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies
noch möglich? Berechnen Sie hierzu bitte die Einspruchsfrist.
b) Wann tritt die Festsetzungsverjährung ein? Es liegt kein Fall der Steuerhinterziehung
oder leichtfertigen Steuerverkürzung vor! Gehen Sie davon aus, dass A nur
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. 10 Pkt.
Weitere Information: 07.04.2024 - 23:27:48
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 28.01.2017 von Tobias
Letzte Aktualisierung: 20.06.2017
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Studium:
Prüfungs-/Lernheft-Code: STW03-XX6-A14
Benotung: 1
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