1. Für das Endspiel der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat L seine Freunde und Bekannten eingeladen. Sein Nachbar N hat ihm versprochen, ihm gegen ein Entgelt von 20 € seinen Beamer mit Videoleinwand zur Verfügung zu stellen. Einen Tag vor der vereinbarten Übergabe verbrennt der Beamer samt Leinwand im Keller des N. Ursache war ein Kurzschluss in der Elektrik seiner Modelleisenbahn. N hatte diese am Tag zuvor repariert, obwohl er als Kaufmann technisch völlig unbegabt ist und in der Bedienungsanleitung vermerkt war, man solle die Elektrik nur von einem Fachmann reparieren lassen. L muss sich nun einen Beamer und eine Leinwand in einem Fachgeschäft mieten und zahlt dafür 70 €.
Prüfen und begründen Sie: Kann L von N Schadensersatz verlangen? Wenn ja, in welcher Höhe?
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40 Pkt.
2. Großhändler G, der sich auf die Lieferung von Waren im sog. „Just-in-time- Verkehr“ spezialisiert hat, verkauft an den Textilhersteller T am 10.04. fünf Container Rohseide für 300 000 €. Es wird vereinbart, dass G die Ware innerhalb der nächsten zwei Tage bei T anliefern soll. G beauftragt seinen Auslieferungsfahrer A, die Container am 12.04. bei T anzuliefern. A vergisst den Auftrag in sein Terminbuch einzutragen und versäumt so den Liefertermin. Nach Erinnerung durch T werden die Container daher erst am 15.04. angeliefert. Durch die Verspätung konnte T am 13. und 14.04. keine Textilien produzieren. Dadurch ist ihm ein Ausfallschaden in Höhe von 5 000 € entstanden.
Prüfen und begründen Sie: Kann T von G Schadensersatz in Höhe von 5 000 € verlangen?
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40 Pkt.
3. Baumaterialienhändler V verkauft dem K, einem Bauunternehmer, 20 Fenster; -Größe 60 x 85, Farbe hellbraun; Verglasung: Doppelverglasung mit Isolierglas 6 mm; Schwenkflügel. V liefert die Fenster in Größe 55 x 80; Stärke des Glases 4 mm. K untersucht und rügt erst nach drei Wochen. Er verlangt Nachlieferung neuer Fenster innerhalb einer Woche.
Prüfen und begründen Sie: Kann K von V Nachlieferung neuer Fenster verlangen?
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20 Pkt.
Gesamt: 100 Pkt.