PÄDB 2-0410-A04 Einsendeaufgabe

PÄDB 2-0410-A04 Einsendeaufgabe Cover - PÄDB 2-0410-A04 Einsendeaufgabe 2.90
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Rechtsgrundlagen

ILS PÄDB 2-0410-A04 - Note 3,00

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"1. Das Berufsbildungsgesetz enthält Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden. Dabei sind die Pflichten des einen die Rechte des anderen. Prüfen Sie bitte, ob in den folgenden Fällen Pflichtverletzungen vorliegen und begründen
Sie kurz Ihre Einschätzung.
a) Der Ausbildende betraut während der Sommermonate einen Auszubildenden damit, auf seine Kinder aufzupassen.
b) Die Auszubildenden sind mit dem Ausbildungsstil ihres Ausbilders unzufrieden. Sie drücken ihren Unmut durch Passivität aus.
c) Der Ausbildende stellt seine Maschinen und Geräte auf den jeweiligen Messen (z. B. Hannover-Messe) aus. Aus Kostengründen nimmt er einige Auszubildende mit und beurlaubt sie während dieser Zeit vom Berufsschulunterricht.
d) Ein Ausbildender bildet in den beiden Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau aus. Der Ausbildende beauftragt für die beiden Fachrichtungen je einen Ausbilder mit der Ausbildung. Die Ausbildungsordnungen beider Fachrichtungen beinhalten die Löt- und Schweißausbildung. Dieser Ausbildungsabschnitt kann von einzelnen Betrieben
aus Kostengründen nicht wahrgenommen werden. Deshalb werden von der Kammer außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen eingerichtet. Dem Ausbildenden erscheinen diese Ausbildungsmaßnahmen für die Fachrichtung Elektrotechnik wenig sinnvoll. Er entsendet deshalb lediglich die Auszubildenden der Fachrichtung Maschinenbau.
e) Die Auszubildenden der Fachrichtung Maschinenbau weigern sich, an diesen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Sie wissen, dass die Maßnahmen im Berufsausbildungsvertrag vorgesehen sind; ihnen ist jedoch der Weg zur überbetrieblichen
Ausbildungsstätte zu umständlich und zu weit.
f) Der Ausbildende hat die Auszubildenden zur Zwischenprüfung angemeldet. Die Auszubildenden nehmen an der Prüfung nicht teil, weil ihnen für den theoretischen Teil keine Zeit zur Vorbereitung gewährt wird.
g) Der Ausbildende stellt den Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen vor. Neben den bestellten Ausbildern benennt der Ausbildende dabei Personen,
die Teile der Ausbildung übernehmen, ohne selbst Ausbilder zu sein. Die Auszubildenden akzeptieren die fachbezogenen Weisungen dieser Personen nicht.
h) Die Auszubildenden sind der Meinung, der Ausbildende hat ihnen Taschenrechner als Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen.
i) Ein Auszubildender meldet sich ordnungsgemäß krank. Nach 4 Wochen streicht der Ausbildende dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung.
j) Das gesamte Personal des Betriebes wechselt sich regelmäßig in den Frühstücksbesorgungen ab. Die Auszubildenden sind der Meinung, so etwas seien ausbildungsfremde Tätigkeiten, und beteiligen sich nicht.
2. Welche Aussage zur Ausbildungspflicht des Ausbildenden bzw. zur Lernpflicht des Auszubildenden ist zutreffend? Kreuzen Sie an:
3. Nehmen Sie bitte Stellung zu folgenden Ausführungen. Lesen Sie diese bitte ganz genau durch und betrachten Sie alle Aussagen kritisch. Schreiben Sie falsche oder kritische Aussagen heraus und geben Sie daneben bitte an, wie es richtig sein
müsste.
Claudia-Evelyn (17), Realschulabschluss, schlank, dunkel, gutaussehend, romantisch, naturverbunden, ein wenig anlehnungsbedürftig, lernt seit einem Jahr den
Beruf des Gebäudereinigers. Sie besucht auch die Berufsschule, obwohl ihr der Unterricht keinen Spaß macht. Seit Langem schon behandelt der Lehrer bereits das Thema „Die Gesetzgebung des Bundes“, obwohl Claudia-Evelyn und auch die anderen
Schüler viel lieber erfahren möchten, warum es zzt. so viele arbeitslose Jugendliche gibt. Claudia-Evelyn geht daher zwar noch zum Berufsschulunterricht, beschäftigt sich dort aber mit anderen Sachen. Neulich hat sich der Lehrer doch tatsächlich beim Ausbildenden über sie beschwert. Der Ausbildende, Herr Blitzblank, hat Claudia-Evelyn daraufhin angedroht, eine negative Bemerkung über ihre Leistungen in das in gut einem Jahr zu erstellende Ausbildungszeugnis zu schreiben. Überhaupt muss sie alles tun, was Herr Blitzblank zu ihr sagt. Wenn sie das
nicht tut, wie neulich, als sie eine Woche krank war, droht Herr Blitzblank gleich mit Entlassung und einem schlechten Zeugnis (auf das Zeugnis ist Claudia-Evelyn angewiesen, weil schon jetzt feststeht, dass Herr Blitzblank sie nach beendeter Ausbildung
nicht weiter beschäftigen will). Selbst in ihre Privatsachen, wie z. B. das Berichtsheft, mischt Herr Blitzblank sich ein. Mindestens monatlich will er ihr Berichtsheft sehen, und wenn sie es ihm dann zeigt, erzählt er ständig von Ordnung und so. Überhaupt war seiner Meinung nach früher alles besser. Wenn ein Auszubildender ausbildungsfremde Tätigkeiten verweigert, liefert
er einen wichtigen Grund zur Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses. Durch die Bestellung eines Ausbilders kann sich der Ausbildende von seiner Verantwortung für das Erfüllen der Ausbildungspflicht befreien. Eine Beschäftigung des Auszubildenden mit ausbildungsfremden Tätigkeiten ist in geringem Umfang statthaft. Mangelhafte Lernleistungen des Auszubildenden stellen keine Vertragsverletzung dar, wenn er sich ernsthaft um die Ausbildungsinhalte bemüht. Der Ausbildende oder sein Erfüllungsgehilfe darf den Auszubildenden körperlich
züchtigen, wenn dies erforderlich ist. Vor einer Woche war ein Typ von der Handelskammer im Betrieb, der hat erzählt,
er sei der Ausbildungsberater und Claudia-Evelyn müsse in 6 Wochen zu einer Prüfung erscheinen. Durchfallen kann man bei dieser Prüfung nicht, aber was das soll, hat Claudia-Evelyn nicht begriffen. Herr Blitzblank sagte natürlich sofort: „Das tut
dir gut!“ Das könnte den beiden Herren so passen! Claudia-Evelyn wird zwar zu der Prüfung hingehen, aber sich sonst auf nichts einlassen. Früher, da war Herr Blitzblank, ihr Ausbildender, sowieso viel netter. Da Herr Blitzblank und ihr Vater sich vom Kegeln her kennen, haben sie sofort die Ausbildungszeit um sechs Monate verkürzt, da Claudia-Evelyn schließlich bald Geld verdienen solle. Gleichzeitig haben sie vereinbart, dass die Abschlussprüfung vom Firmenchef selber und vom
dienstältesten Gebäudereiniger abgenommen werden wird. Eigentlich wollte Claudia-Evelyn ja einen Ausbildungsplatz als Industriekauffrau erhalten, jedoch stellte sie nach mehreren Vorstellungsgesprächen und Tests bei verschiedenen Firmen fest,
dass dort offenbar zur Zeit nur Abiturienten eine Chance haben. Aber zum Glück konnte ihr Vater (42) seine Beziehungen zu seinem Sportkameraden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz vorteilhaft einsetzen. Sie wurden sich einig mit Herrn Blitzblank (30), den im Kegelverein alle Cleany nennen, weil er der Alleininhaber des kleinen Gebäude-Reinigungsbetriebes ist. Cleany versteht sein Handwerk, da er bereits während seiner Berufsausbildung zum Süßmoster ständig für die Reinigung
der Geschäftsräume eingeteilt war. Im Arbeitsvertrag, den Cleany mit Claudia-Evelyn abgeschlossen hat, ist eine Ausbildungszeit von 24 Monaten vorgesehen. Die ersten acht Tage haben als Probezeit gegolten. Den Vertrag hat Cleany der zuständigen
Stelle (dem Bundesinstitut für Berufsbildung) zur Genehmigung vorgelegt, aber erst, nachdem der Berufsschullehrer in seiner Funktion als Mit-Ausbilder ebenfalls unterschrieben
hatte. Von ihrem Freund, Jörg-Stefan (18), weiß Claudia-Evelyn, dass das Bestehen von Prüfungen sowieso reine Glückssache ist. Der muss es ja schließlich wissen, da er sowohl bei der Zwischenprüfung als auch bei der Abschlussprüfung
durchgefallen ist. Na, gottlob, so etwas kann ihr ja nicht passieren, denn Herr Blitzblank (Cleany) und der Altgeselle werden sie ja wohl nicht durch die Abschlussprüfung fallen lassen. Überhaupt hat sie zu dem Altgesellen ein sehr gutes
Verhältnis, obwohl dieser erst vor Kurzem nach Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden ist. Er hat auch versprochen, ihr im Vorwege die Prüfungsaufgaben der Abschlussprüfung zu besorgen, die der Ausbildungsberater erstellt hat und ständig überarbeitet. Dann könne sie sich mit dem Prüfungsstoff schon im Vorwege ein wenig genauer vertraut machen."
Weitere Information: 02.04.2024 - 22:12:10
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 28.11.2019 von schnit_zel
Letzte Aktualisierung: 25.10.2022
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Prüfungs-/Lernheft-Code: PÄDB 2-0410-A04
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