GEBU 10 - Jahresabschluss eines Einzelunternehmens

GEBU 10 - Jahresabschluss eines Einzelunternehmens Cover - GEBU 10 - Jahresabschluss eines Einzelunternehmens 5 1 3.00
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GEBU 10-XX02-K03

Ich verkaufe hier meine Einsendeaufgabe der ILS GEBU 10-XX02-K03.

Die Arbeit wurde mit Note 1 bewertet. Die Benotung zeigt zwar eine 2 an, jedoch wurde dies vom Fernlehrer korrigiert (Aufgabe 4b ist somit auch korrekt). Anbei auch die Originallösung der ILS.

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1. Aufgabe:
Ausweis von Forderungen in der Bilanz gemäß § 266 HGB.
Die Firma Heike Henkel e.K. liefert am 12.09.20X2 an die Firma Paul Meier OHG Fertigerzeugnisse
und erteilt dafür eine Rechnung in Höhe von 182 400,– €. Im Kaufvertrag wurde ein Zahlungsziel von
90 Tagen vereinbart.
1. Unter welcher Bilanzposition ist der Vorgang am 31.12.20X2 im Jahresabschluss der Firma Henkel
auszuweisen, wenn die Bezahlung
a) bis zu diesem Datum noch nicht erfolgt ist?
b) bis dahin per Scheck erfolgt und der Scheck sich noch im Portefeuille der Firma Henkel
befindet?
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2. Auf Wunsch der Firma Paul Meier OHG wird die Forderung am 12.12.20X2 für ein halbes Jahr
gestundet.
Unter welcher Position wird die Forderung bei Heike Henkel am 31.12.20X2 bilanziert?
3. Die Forderung der Firma Henkel wird am 30.04.20X3 in ein Darlehen umgewandelt. Das Darlehen
ist mit 9 % p.a. zu verzinsen und ab 20X5 in sechs gleichen Jahresraten zurückzuzahlen.
Unter welcher Position ist bei Heike Henkel ab 31.12.20X3 zu bilanzieren?
4. Heike Henkel bringt die Forderung als Sacheinlage in die Firma Paul Meier OHG ein.
Geben Sie an, wie der Betrag nunmehr bei Heike Henkel zu bilanzieren ist.
Fügen Sie bitte jeweils eine kurze (!) Begründung an.
[. . .]
<Pkt.>/20 Pkt.
2. Aufgabe:
Legen Sie dar, unter welchem Posten (gemäß § 266 HGB), mit welchem Betrag und mit welchen
Zusatzangaben die folgenden Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31.12.X1 von Carmen Behrens e. K.
auszuweisen sind.
Gehen Sie bitte davon aus, dass alle den Vorgängen entsprechenden Buchungen sachgerecht
vorgenommen worden sind; sie sind hier nicht anzugeben.
1. Verbindlichkeiten vom 22.12.X1 aus einem Wareneinkauf in Höhe von 27 200,– € (inkl. USt.); der
Rechnungsbetrag ist bis zum 22.02.X2 zu bezahlen.
2. Am 1.10.X1 hat Behrens bei der Direktbank AG ein Darlehen über 150 000,– € mit einer Laufzeit
von 15 Jahren und einer jährlichen gleichbleibenden Tilgungsrate von 10 000,– € aufgenommen. Die
erste Rate ist am 30.09.X2 fällig.
3. Für das obige Darlehen (s.o. Nr. 2) sind die Zinsen in Höhe von 5 % p.a. halbjährlich nachträglich zu
bezahlen. Die erste Zinszahlung ist also am 31.03.X2 fällig.
4. Das Girokonto bei der Direktbank AG weist zum 31.12.X1 einen in Anspruch genommenen Kredit
in Höhe von 18 700,– € aus; die vereinbarte Kreditlinie beträgt 25 000,– €.
5. Von einem Kunden hat Behrens aufgrund einer Gewährleistungsverpflichtung mangelhafte Ware
zurückgenommen. Der noch einzulösende bzw. mit künftigen Forderungen zu verrechnende
Gutschriftsbetrag beläuft sich auf 2 200,– €.
6. Zur Begleichung einer Verbindlichkeit aus LuL akzeptierte Behrens am 20.11.X1 einen am 19.02.X2
fälligen Wechsel über 11 000,– €.
7. Von einem Kunden erhielt Carmen Behrens am 15.12.X1 zum Ausgleich einer Forderung über
16 500,– € einen Wechsel. Am 16.12.X1 reichte Frau Behrens den Wechsel bei ihrer Bank
(Direktbank AG) zum Diskont ein. Der Wechselbetrag wurde unter Abzug von Zinsen dem
Bankkonto von Behrens gutgeschrieben. Der Kunde hat den Wechsel am 14.03.X2 bei der
Direktbank einzulösen.
[. . .]
<Pkt.>/30 Pkt.
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3. Aufgabe:
Im Einzelunternehmen Gerald Clemens e. K. wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr die
nachstehenden Steuern abgeführt bzw. stehen noch zur Zahlung an:
1. Umsatzsteuer 5 000 000,– €
2. Umsatzsteuerzahllast aus dem Dezember des Abschlussjahres 420 000,– €
3. Grundsteuer für die betrieblich genutzten Grundstücke 60 000,– €
4. Noch abzuführende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus der Lohnabrechnung für
den Dezember des Abschlussjahres 250 000,– €
5. Hundesteuer für betriebliche Wachhunde 500,– €
6. Gewerbesteuervorauszahlungen 320 000,– €
7. Kfz-Steuer für die Betriebsfahrzeuge 5 000,– €
Aufgabe:
Legen Sie dar, welche der angeführten Steuern im Gliederungsschema der GuV-Rechnung nach § 275
Abs. 2 HGB unter „Steuern von Einkommen und Ertrag“ und unter „Sonstige Steuern“ aufzuführen
sind. Erklären Sie bitte auch, wie und wo die Steuern zu behandeln sind, die nicht unter diese Positionen
fallen.
[. . .]
<Pkt.>/20 Pkt.
4. Aufgabe:
Die Erfolgsrechnung des Jahresabschlusses der Marion Deitermann e. K. weist die nachstehenden
Positionen aus (Verzicht auf die Angabe der Vorjahreswerte):
TEUR
1. Umsatzerlöse 34 500
2. Mehrbestand an fertigen Erzeugnissen 1 100
3. Sonstige betriebliche Erträge 320
4. Materialaufwand 14 200
5. Personalaufwand 15 400
6. Abschreibungen 1 180
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3 900
8. Erträge aus Beteiligungen 180
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 120
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des
Umlaufvermögens
90
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 260
12. Steuern vom Einkommen & Ertrag 30
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13. Ergebnis nach Steuern 1 160
14. Sonstige Steuern 180
15. Jahresüberschuss 980
Aufgaben:
a) Ermitteln Sie auf der Grundlage dieser GuV-Rechnung
1. das Rohergebnis,
2. das Betriebsergebnis,
3. das Finanzergebnis und
4. das Ergebnis vor Steuern.
[. . .]
<Pkt.>/16 Pkt.
b) Ermitteln Sie das ordentliche Betriebsergebnis und berücksichtigen Sie dabei die nachstehenden
Tatbestände:
– die sonstigen Steuern sind ausnahmslos betriebsbedingt
– unter den sonstigen Erträgen befinden sich 20 TEUR, die nicht betriebsbedingt waren,
– unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden sich 30 TEUR, die nicht
betriebsbedingt waren, und
– die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 220 TEUR waren betriebsbedingt.
[. . .]
<Pkt.>/14 Pkt.
insges. <Pkt.>/100 Pkt.
Weitere Information: 04.05.2024 - 03:49:59
  Kategorie: Rechnungswesen
Eingestellt am: 01.03.2021 von Lennik1821
Letzte Aktualisierung: 26.10.2021
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Danke, ich bin froh einen Vergleich für mich zu haben.
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