Einsendeaufgabe ILS - KOKA 2N-XX02-A02 - mit Korrektur - Note 1,3 (92,5 v. 100 Punkten)

Einsendeaufgabe ILS - KOKA 2N-XX02-A02 - mit Korrektur - Note 1,3 (92,5 v. 100 Punkten) Cover - Einsendeaufgabe ILS - KOKA 2N-XX02-A02 - mit Korrektur - Note 1,3 (92,5 v. 100 Punkten) 3.50
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Kosten- und Leistungsrechnung - Grundlagen II - Kostenartenrechnung - KOKA 2N

Hallo ihr Lieben,
ich biete hier die Lösung zur Einsendeaufgabe KOKA 2N-XX02-A02. Die Aufgabe wurde mit der Note 1,3 benotet (92,5/100 Punkten).

Die Einsendeaufgabe beinhaltet alle geforderten Aufgaben inklusive der Korrekturhinweise des Fernlehrers, was nicht immer bei anderen Anbietern inklusive ist. Sollte ich keine volle Punktzahl haben, so können meine Fehler vermieden und die volle Punktzahl erreicht werden.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen. :-)

Die Einsendeaufgaben bei ILS & SGD sollen unter demselben Kürzel identisch sein. Meinen Lehrgang habe ich bei der ILS absolviert.
Solltet ihr euch unsicher sein, ob meine Lösung zu eurer Aufgabe passt, schreibt mir gerne und wir klären das. :-)

Im Kaufpreis enthalten sind:
Die Einsendeaufgabe inklusive der Korrekturhinweise des Fernlehrers.

Diese Einsendeaufgabe ist meine Eigenleistung und dient nur als Denkanstoß, Lernhilfe oder zur Kontrolle der Eigenleistung.
Ein Abschreiben oder direktes Einreichen ist nicht gestattet.
Ebenfalls nicht erlaubt ist die Weitergabe oder der Verkauf dieser Einsendeaufgabe.
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Geben Sie an, ob die folgenden Aussagen jeweils richtig oder falsch sind:
a) Der kalkulatorischen Unternehmerlohn eines Einzelunternehmers stellt Anderskosten dar.
b) In der Betriebsbuchhaltung wird ein betrieblich genutzter Lkw kalkulatorisch auf Basis der
geschätzten Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben.
c) Ein Aufwand, der durch einen nicht versicherten Wasserschaden im Lager verursacht wurde, führt
nicht direkt zu Kosten in gleicher Höhe
d) Ein betriebszweckfremder Aufwand führt unmittelbar zu Kosten in derselben Höhe.
e) Anderskosten sind Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht.
f) In der Kostenrechnung werden nicht abnutzbare Anlagegüter kalkulatorisch planmäßig über die
geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Weitere Information: 23.01.2026 - 20:41:27
  Kategorie: Wirtschaft
Eingestellt am: 23.01.2026 von TheBrainM
Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
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Prüfungs-/Lernheft-Code: KOKA 2N
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