ILS Immobilienfachwirt IMFW14N - Benotung 1

ILS Immobilienfachwirt IMFW14N - Benotung 1 Cover - ILS Immobilienfachwirt IMFW14N - Benotung 1 1 1 2.95
2,95 €

Maklerrecht

1.Beschreiben Sie den Wesenstyp des Makleralleinauftrages.

2. Makler M ist vom Verkäufer eines Einfamilienhauses beauftragt worden, potenzielle Käufer zu finden. Gleichzeitig hat er einen Auftrag von K, der für sich und seine Familie ein Einfamilienhaus zum Kaufen sucht. Der Vertrag zwischen Verkäufer V und K kommt zustande. Makler M verlangt von beiden Provision. Käufer K wendet ein, dass dem Makler kein Anspruch zusteht, da er auch für den Verkäufer V tätig geworden ist. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.

3. Beschreiben Sie kurz, welche Pflichten sich aus dem Maklervertrag für den Makler gegenüber einem Kunden ergeben.

4. Verkäufer V beauftragt den Makler M, einen Käufer für sein Einfamilienhaus zu finden. Für den Fall, dass dies gelingt, soll M ein 2-prozentiger Honoraranspruch aus dem Kaufvertrag zustehen. Relativ zügig findet M den K, der das Haus erwerben will. Es kommt zum notariellen Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrages stellt M sein Honorar in Rechnung, V bezahlt dieses Honorar. Da K den Kaufpreis nicht zahlt, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Nunmehr verlangt V von M das bezahlte Honorar zurück. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.

5. Makler M bewirbt in einer Beschreibung eine Immobilie, ein Einfamilienhaus, mit dem Text: „Die Einliegerwohnung ist ebenso realisierbar wie wohnen und arbeiten.“ Dabei wird eine Einliegerwohnung von 67,90 qm ausgewiesen. Käufer K erwirbt die Immobilie zum Preis von 300 000,00 €, an den Makler zahlt er eine Provision in Höhe von 21 000,00 €. Nach Vertragsschluss erfährt der Käufer vom Bauamt, dass die Räume im Untergeschoss nicht als Wohnräume genehmigt seien. K verlangt von M Schadensersatz. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.

6. M hat dem V einen Käufer für sein Wohnhaus vermittelt. Der notarielle Kaufvertrag kommt am 05.12. ..01 zustande. Durch ein Büroversehen stellt M für seine Tätigkeit dem V zunächst keine Rechnung. Erst als er den V im Jahre ..04 zufällig trifft, erinnert er sich an seine damalige Tätigkeit und stellt das vereinbarte Honorar in Rechnung. V ist der Ansicht, nach 3 Jahren nicht mehr zahlen zu müssen. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.
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1.Beschreiben Sie den Wesenstyp des Makleralleinauftrages.

2. Makler M ist vom Verkäufer eines Einfamilienhauses beauftragt worden, potenzielle Käufer zu finden. Gleichzeitig hat er einen Auftrag von K, der für sich und seine Familie ein Einfamilienhaus zum Kaufen sucht. Der Vertrag zwischen Verkäufer V und K kommt zustande. Makler M verlangt von beiden Provision. Käufer K wendet ein, dass dem Makler kein Anspruch zusteht, da er auch für den Verkäufer V tätig geworden ist. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.

3. Beschreiben Sie kurz, welche Pflichten sich aus dem Maklervertrag für den Makler gegenüber einem Kunden ergeben.

4. Verkäufer V beauftragt den Makler M, einen Käufer für sein Einfamilienhaus zu finden. Für den Fall, dass dies gelingt, soll M ein 2-prozentiger Honoraranspruch aus dem Kaufvertrag zustehen. Relativ zügig findet M den K, der das Haus erwerben will. Es kommt zum notariellen Kaufvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrages stellt M sein Honorar in Rechnung, V bezahlt dieses Honorar. Da K den Kaufpreis nicht zahlt, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Nunmehr verlangt V von M das bezahlte Honorar zurück. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.

5. Makler M bewirbt in einer Beschreibung eine Immobilie, ein Einfamilienhaus, mit dem Text: „Die Einliegerwohnung ist ebenso realisierbar wie wohnen und arbeiten.“ Dabei wird eine Einliegerwohnung von 67,90 qm ausgewiesen. Käufer K erwirbt die Immobilie zum Preis von 300 000,00 €, an den Makler zahlt er eine Provision in Höhe von 21 000,00 €. Nach Vertragsschluss erfährt der Käufer vom Bauamt, dass die Räume im Untergeschoss nicht als Wohnräume genehmigt seien. K verlangt von M Schadensersatz. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.

6. M hat dem V einen Käufer für sein Wohnhaus vermittelt. Der notarielle Kaufvertrag kommt am 05.12. ..01 zustande. Durch ein Büroversehen stellt M für seine Tätigkeit dem V zunächst keine Rechnung. Erst als er den V im Jahre ..04 zufällig trifft, erinnert er sich an seine damalige Tätigkeit und stellt das vereinbarte Honorar in Rechnung. V ist der Ansicht, nach 3 Jahren nicht mehr zahlen zu müssen. Zu Recht? Begründen Sie Ihre Antwort.
Weitere Information: 06.04.2024 - 03:15:24
  Kategorie: Abitur und Hochschule
Eingestellt am: 20.04.2018 von Cloud160
Letzte Aktualisierung: 16.06.2020
1 Bewertung
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Studium:
Bisher verkauft: 47 mal
Bisher aufgerufen: 1445 mal
Prüfungs-/Lernheft-Code: IMFW14N
Benotung: 1
Enthaltene Schlagworte:
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