ILS RELB 7-XX1-K07

ILS RELB 7-XX1-K07 Cover - ILS RELB 7-XX1-K07 2.80
2,80 €

Kollektivarbeitsrecht, Dezember 2020

Die hier angebotenen Lösungen sind aus der aktuellen Weiterbildung zur geprüften Personalreferent/in durch die ILS und bSb aktueller Stand: Dezember 2020

In meinem Profil biete ich auch die gesamte Lösung aller 12 Einsendeaufgaben als eine Datei ein.
MEINE ABSCHLUSSNOTE ZERTIFIKAT: 1,1
Bei dieser Lösung handelt es sich ausschließlich um das Heft: RELB 7 Kollektivarbeitsrecht

100 von 100 Punkten
Benotung: 1,0

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(Die detailierte Aufgabenstellung befindet sich oben links unter dem Bild "?")
Lösung:
1.a) Die Betriebsleitung kann die Veranstaltung im Betrieb verbieten.

Begründung: Grundsätzlich hat jeder das Recht einen Verein bzw. eine Gewerkschaft zu gründen (Artikel 9 Absatz 1 GG). Zum Kernbereich der verfassungsrechtlich, den Koalitionen zugebilligten Werbe- und Informationsfreiheit gehört es auch, gerade im Betrieb ihre Mitglieder zu informieren und neue Mitglieder zu werben, um damit die Grundlage für die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben und dem Fortbestand der Gewerkschaften zu sichern.
Demnach haben AG derartige Werbetätigkeit ihrer Gewerkschaftsmitglieder auch während der Arbeitszeit zu dulden, allerdings nur, soweit dadurch die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Die Gewerkschaftszeitungen können nur vor oder nach der Arbeit, bzw. während der Pausen weitergegeben werden. Plakate können bspw. am schwarzen Brett ausgehändigt werden. Gewerkschaftsmitglieder dürfen zwar auch während der Arbeitszeit persönliche Gespräche mit ihren Arbeitskollegen zur Mitgliederwerbung führen, jedoch hat der AN während der Arbeitszeit seine Hauptpflicht, nämlich die Arbeitsleistung, zu erfüllen. Die aktive Gewinnung neuer Mitglieder während einer Werbeveranstaltung des G durchzuführen, stellt eine wesentliche, nachhaltige Störung des Arbeitsablaufs bzw. des Betriebsfriedens dar (erkennbar durch das aktive Verteilen der Gewerkschaftszeitung und die aktive Bereitschaft zu Gesprächsdiskussionen während der Arbeitszeit). Der AN hat zudem als seine rechtliche Nebenpflicht alles zu unterlassen, was dem AG und seinem Betrieb schaden könnte (erkennbar durch die aktive Präsenz der künftigen Gewerkschaft während Kundenkontakts). Die Werbeveranstaltung des Großversandhauses zur Neukundenakquise für eigene Gewerkschaftliche Zwecke zu benutzen kann G als rufschädigende Äußerung geltend machen.

Das Abwägen beider Grundrechte, nämlich die des Arbeitnehmers, für seine Gewerkschaft auch während der Arbeitszeit zu werben, und die des Arbeitgebers, auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), das bei einer Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens verletzt würde hat demnach zufolge: Die Betriebsleitung kann die Veranstaltung im Betrieb verbieten, weil eine wesentliche Störung des Arbeitsablaufs vorliegt und Kundenkontakt besteht.

b) - privatrechtlicher Zusammenschluss von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern
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Einsendeaufgabe 4.docx ~ 55.44 KB
1. Die Mitarbeiter A, B und C des Großversandhauses G sind mit den Leistungen der für ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft nicht zufrieden und planen deshalb die Gründung einer eigenen Gewerkschaft zur Teilnahme an Tarifverhandlungen. Auf einer Werbeveranstaltung wollen sie mit Gewerkschaftszeitungen und Plakaten im Betrieb des Großversandhauses G neue Mitglieder gewinnen. Prüfen Sie:
a) Kann die Betriebsleitung die Veranstaltung von A, B und C im Betrieb des Grpßversandhauses G verbieten?
b) Welche Begriffsmerkmale muss eine Vereinigung erfüllen, die als Gewerkschaft tätig sein will?

2. B ist für einen vertraglich vereinbarten Stundenlohn von 18 Euro bei der Reinigungsfirma R als Fensterputzer tätig, die insgesamt 5 Mitarbeiter beschäftigt. Beide sind tarifgebunden. Durch einen neuen Tarifvertrag wird der Tariflohn um 10% von 15Euro auf 16,50Euro erhöht. Welchen Lohn kann B verlangen?

3. Ein neuer Tarifvertrag erhöht den Grundlohn von 19Euro auf 20 Euro. Die bisherige übertariflichen Zulagen sollen dem.....

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10. Nennen Sie die wesentlichen Bereiche des besodneren Arbeitsschutzes für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Geben Sie dabei jeweils eine Rechtsquelle an.
Vorschau
Weitere Information: 06.05.2024 - 18:03:56
  Kategorie: Sonstiges
Eingestellt am: 12.12.2020 von Hello1
Letzte Aktualisierung: 15.09.2021
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Bisher aufgerufen: 840 mal
Prüfungs-/Lernheft-Code: RELB 7
Benotung: 1
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