1. Unter welchen Voraussetzungen ist bei Einstellungsfragebögen die Frage nach einer
bestehenden Schwangerschaft zulässig?
a) Die Stelle ist ausschließlich für Arbeitnehmerinnen ausgeschrieben.
b) Diese Frage ist generell zulässig.
c) Die Frage ist nur zulässig, wenn bei der zu besetzenden Stelle eine Gefahr für
Mutter und/oder Kind bestehen kann.
d) Die Frage ist grundsätzlich unzulässig.
2. Arbeitnehmer kann sein:
a) jede rechtsfähige Person
b) jede rechtsfähige Person, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung
der Erziehungsberechtigten
c) nur natürliche Personen, bei Jugendlichen über 14 Jahren mit Zustimmung
der Erziehungsberechtigten
d) sowohl natürliche Personen über 18 Jahre sowie juristische Personen
3. Der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung eines Arbeitnehmers bedarf
es
a) in jedem Fall.
b) nie.
c) in Betrieben mit mehr als fünf ständig Beschäftigten.
d) in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.
4. Bei einem nichtigen oder wirksam angefochtenen Arbeitsvertrag
a) werden die bereits erbrachten Leistungen so behandelt, als hätte ein gültiger
Vertrag bestanden.
b) ergeben sich keinerlei gegenseitige Verpflichtungen.
c) haben Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer Anspruch auf Abschluss eines gültigen Vertrags.
d) ist der Vertrag gleichwohl gültig, wenn die Parteien ihn nochmals bestätigen.
5. Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom Dienstvertrag
a) insbesondere durch die sich beim Arbeitsvertrag aus dem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
b) überhaupt nicht; es ist nur eine andere Bezeichnung.
c) in jedem Fall; die Regelungen des Dienstvertrags haben mit denen des Arbeitsvertrags
nichts zu tun.
d) durch die Entgeltlichkeit der Arbeitsleistung.
6. Eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht
a) im Fall eines Streiks.
b) im Fall einer Aussperrung.
c) bei Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen für unerhebliche Zeit.
d) bei Verhinderung des Arbeitnehmers wegen höherer Gewalt, z. B. Glatteis.
7. Zu welcher der nachfolgenden Pflichten ist der Arbeitnehmer hauptsächlich verpflichtet (Hauptpflicht)?
a) Anzeigepflicht bezüglich drohender Schäden.
b) Unterlassungspflicht.
c) die persönliche Arbeitspflicht.
d) die Treuepflicht.
8. Wer trägt das Wegerisiko?
a) der Arbeitgeber
b) der Arbeitnehmer
c) je nachdem, wer Eigentümer des Verkehrsmittels ist
d) grundsätzlich der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber nur, wenn die Fahrt beruflich bedingt ist, etwa bei Rufbereitschaft.
9. Aufgrund welchen Ereignisses wird das Arbeitsverhältnis „automatisch“ beendet?
a) suspendierende Aussperrung
b) Streik
c) Eröffnung des Konkursverfahrens
d) Fristablauf
10. Nach Beendigung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitgeber keine Verpflichtung,
a) ein Zeugnis auszustellen.
b) ein wahrheitsgetreues Zeugnis auszustellen.
c) das Ausscheiden dem Arbeitsamt mitzuteilen.
d) die Versicherungskarte auszuhändigen.
11. Welche Aussage ist richtig?
a) Eine Gratifikation ist kein Lohn.
b) Eine Gratifikation ist nicht zurückzuzahlen.
c) Eine Gratifikation ist in jedem Fall zurückzuzahlen.
d) Eine Gratifikation steht dem Arbeitnehmer aufgrund Gesetzes zu.
12. Die außerordentliche Kündigung
a) ist stets fristlos.
b) bedarf in jedem Fall zuvor einer Abmahnung.
c) kann weder durch Tarif- noch durch Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
d) kann nicht von einem Arbeitsgericht überprüft werden.
Welche Antwort ist richtig?
13. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss, um gültig zu sein,
a) als Kündigung erkennbar und schriftlich sein.
b) als Kündigung erkennbar, in schriftlicher Form abgefasst und fristgerecht
sein, und ihr Empfang muss bestätigt werden.
c) als Kündigung erkennbar, in schriftlicher Form abgefasst, ggf. sozial gerechtfertigt, zugegangen sein und ohne Bedingung ausgesprochen werden.
d) als Kündigung erkennbar, in schriftlicher Form abgefasst, ggf. sozial gerechtfertigt und zugegangen sein sowie darüber hinaus die Gründe enthalten.
14. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar auf
a) alle Arbeitnehmer.
b) alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten.
c) alle Angestellten, so sie nicht leitende Angestellte sind und die Probezeit beendet haben.
d) alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der leitenden Angestellten, in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate beschäftigt sind.
15. Schwangere Arbeitnehmerinnen können
a) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden
mit Zustimmung der obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz.
b) überhaupt nicht gekündigt werden.
c) bei Vorliegen der ansonsten geltenden Voraussetzungen jederzeit gekündigt
werden.
d) nur bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gekündigt werden, solange
die Schwangerschaft noch nicht bekannt ist.
Welche Antwort ist richtig?
16. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht
a) generell Anwaltszwang.
b) nur vor dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang.
c) überhaupt kein Anwaltszwang.
d) ab dem Landesarbeitsgericht Anwaltszwang.
Welche Antwort ist richtig?
17. Was unterscheidet die Offenbarungs- von der Wahrheitspflicht?
18. Nennen Sie die beiden möglichen Einigungsmängel und erläutern Sie sie.
19. Unterscheiden sich die Voraussetzungen für Arbeitsverträge mit EU- und Nicht-EU-Ausländern?
20. Wie heißen die in einem Arbeitsverhältnis zu beachtenden Rechtsgrundlagen?
21.Nennen Sie mindestens drei Arten des Akkordlohns.
22. Ein Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es vorher vereinbart wurde.
23. Was versteht man unter Annahmeverzug des Arbeitgebers, und was sind die Folgen?
24. Nennen Sie die Rechtsgrundlagen für die Zahlung von Gratifikationen.
25. Was unterscheidet die Arbeitgeberhaftung aus unerlaubter Handlung von der Gefährdungshaftung?
26. Was ist eine Änderungskündigung? Nennen Sie die Voraussetzungen.
27. Nennen Sie die drei (Haupt-)Gründe einer sozial gerechtfertigten Kündigung und erläutern Sie sie anhand eines Beispiels.
28. Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts?
29. Wie ist das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung besetzt?