1. Aufgabe:
Erläutern Sie, welche Kriterien gemäß BBiG ein betrieblicher Ausbilder erfüllen muss, um diese
Funktion auszuüben.
2. Aufgabe:
Bei der Planung und Vorbereitung der Ausbildung greifen Sie als verantwortliche(r) Ausbilder/-in auch
die Ausbildungsordnungen der einzelnen Ausbildungsberufe zurück.
Erläutern Sie die Inhalte einer Ausbildungsordnung.
3. Aufgabe:
Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen. Erklären Sie, wie die Probezeit zu gestalten ist, damit sie der
vom Gesetzgeber zu beabsichtigten Funktion gerecht wird.
4. Aufgabe:
In Ihrer Funktion als kaufmännische(r) Ausbilder/-in möchten Sie die mit Ausbildungsaufgaben
beauftragten Mitarbeiter darauf vorbereiten, wie bei den Auszubildenden das selbstständige Lernen
handlungsorientiert gefördert werden kann. Sie stellen dazu u.a. das Modell der vollständigen Handlung
in einem Workshop vor.
Beschreiben Sie, wie sich der Lernprozess nach diesem Modell gestaltet.
5. Aufgabe:
Im Workshop geht es auch um das Thema Lernerfolgskontrollen. Erklären Sie, welche Funktion
Lernerfolgskontrollen für das Ausbildungspersonal und Auszubildende erfüllen sollen.
6. Aufgabe:
Zu Ihrem Aufgabenbereich zählt auch die Zusammenarbeit mit der Berufsschule.
Geben Sie drei Beispiele, wie Sie die Zusammenarbeit mit der Berufsschule gestalten können.
7. Aufgabe:
Ein technischer Mitarbeiter möchte zur Anleitung eines Auszubildenden die Vier-Stufen-Methode
einsetzen.
a) Beschreiben Sie die einzelnen Stufen dieser Ausbildungsmethode.
b) Nennen Sie drei Argumente, die für den Einsatz dieser Methode sprechen.
8. Aufgabe:
Für Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr planen Sie den Einsatz der Leittextmethode.
a) Erläutern Sie die Leittextmethode.
b) Beschreiben Sie zwei Vorteile, die sich aus dem Einsatz dieser Ausbildungsmethode ergeben.
9. Aufgabe:
Am Ende einer Ausbildung sind verschiedene Vorbereitungen zu treffen und Vorschriften zu beachten.
a) Beschreiben Sie drei Bedingungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
b) Erläutern Sie, welche Möglichkeiten ein Auszubildender hat, wenn er die Abschlussprüfung nicht
besteht.